1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von Tiger oder Tigerle ASD schriftlich, telefonisch oder persönlich bestätigt und ist somit verbindlich.
Wenn nicht anders vereinbart, wird Vorauszahlung auf das Bankkonto oder Paypal fällig:
Tiger oder Tigerle ASD
Raiffeisenkasse Wipptal
Neustadt 9
39049 Sterzing
IBAN IT31D0818259110000300040835 Tiger
IBAN IT65E0818259110000300041653 Tigerle ASD
Swift RZSBIT21054
Paypal: info@raftingsterzing.it an Frau Karin Manuela
2. Stornoregelungen:
bis zum 30.Tag vor der Tour | 10% |
bei Nichtantritt der Tour | 100% |
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Katalog, in der Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen. Dies gilt auch für körperlich und geistig für die Ausübung an der Raftingtour ungeeignete Personen.
6. Jeder Teilnehmer an Touren von Wildwassersport Tiger oder der Tigerle ASD, ist sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann.
Touren von Wildwassersport Tiger oder Tigerle ASD werden von geprüften Tourleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine Einführung vom Tourleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Wildwassersport Tiger oder Tigerle ASD und den Tourleitern (Guides) wird auf Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Wildwassersport Tiger oder Tigerle ASD haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourleiters/Tourführers zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour müssen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der Tourleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, usw.), abzuändern, zu erweitern, abzubrechen oder einzuschränken. Wildwassersport Tiger oder Tigerle ASD ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourleiter unverzüglich zu melden.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Wildwassersport Tiger oder Tigerle ASD übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms von Wildwassersport Tiger oder Tigerle ASD. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
12. Es gilt italienisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Landesgericht Bozen/Italien.
13. Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamte Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitesten entspricht.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle Wildwassersport Tiger Touren und Tigerle ASD. Für alle Touren gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.
Besondere Bedingungen für „Wildwassersport Tiger“ und „Tigerle ASD“ Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 7 Jahren ist für die sportliche Tour nicht gestattet. Bei der Familientour nur kleinere Kinder unter 6 Jahren, wenn es der Wasserstand zulässt. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Ausgenommen Flüsse mit einem niedrigen Schwierigkeitsgrad.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes und der Ausrüstung vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgastes, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Veröffentlichungspflicht Art. 1, Abs. 125ff, Gesetz Nr. 124/2017:
„Rilancio“(decreto-legge 19 maggio 2020, Art. 25 DL n. 34) Euro 27.726 am 18.11.2020
Benef/contributo Art. 1 CO. 1DL N. 2021 Euro 22.242 am 27.04.21
Benef/contributo Art. 1 CO. 1 DL N. 2021 Euro 22.242 am 30.06.21
Covid19 Beihilfen Fixkosten Euro 14.560,34 am 02.08.21
Contributo Euro 2.640 per la promozione della digitalizzazione delle microimprese -2022-2023
(legge provinciale 13 febbraio 1997, n. 4) Fascicolo n. 72.02.2023.02772, Decreto n. 18563 del 13.10.2023